Mar 10, 2025

Ausländische Dividenden: Steuer nicht doppelt zahlen

Beim Erhalt von Dividendenzahlungen von ausländischen Kapitalgesellschaften ist zu beachten, dass darauf häufig eine ausländische Quellensteuer eingehoben wird. Oft kann nur ein Teil dieser Quellen­steuer direkt auf die österreichische Kapitalertragsteuer angerechnet werden. Dabei ist das Doppel­besteuerungs­abkommen mit dem jeweiligen Land zu beachten. Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, kann ein Rück­erstattungs­antrag von der zu viel einbehaltenen Quellensteuer bei der ausländischen Finanzverwaltung beantragt werden. Das Rück­erstattungs­verfahren ist von Land zu Land unterschiedlich. Insbesondere ist zu beachten, dass sich die Fristen aus dem Recht des jeweiligen Landes ergeben.

TIPP:

  • Am besten bereits vor der Investition in ausländische Kapitalanlagen zu den dortigen Modalitäten der Quellen­steuer­entlastung informieren.
  • Die Rückerstattungsverfahren (insbesondere die diesbezüglichen Nachweispflichten und Fristen) sind von Land zu Land unterschiedlich – erhöhte Aufmerksamkeit ist jedenfalls von Anfang an geboten.
  • Rückerstattungsverfahren gestalten sich häufig als sehr langwierig (oft ist mit einer mehrjährigen Bearbeitungs­dauer zu rechnen) – eine direkte Entlastung an der Quelle ist in jedem Fall zu bevorzugen.