Beim Erhalt von Dividendenzahlungen von ausländischen Kapitalgesellschaften ist zu beachten, dass darauf häufig eine ausländische Quellensteuer eingehoben wird. Oft kann nur ein Teil dieser Quellensteuer direkt auf die österreichische Kapitalertragsteuer angerechnet werden. Dabei ist das Doppelbesteuerungsabkommen mit dem jeweiligen Land zu beachten. Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, kann ein Rückerstattungsantrag von der zu viel einbehaltenen Quellensteuer bei der ausländischen Finanzverwaltung beantragt werden. Das Rückerstattungsverfahren ist von Land zu Land unterschiedlich. Insbesondere ist zu beachten, dass sich die Fristen aus dem Recht des jeweiligen Landes ergeben.
TIPP: