Bilanzierer:innen haben durch das Vorziehen von Aufwendungen und einer späteren Realisation von Erträgen einen gewissen Gestaltungsspielraum. Dabei gilt es zu beachten, dass bei halbfertigen Arbeiten und Erzeugnissen eine Gewinnrealisierung unterbleibt.
Einnahmen-Ausgaben-Rechner können ebenfalls durch Vorziehen von Ausgaben (z. B. Akonto auf Wareneinkäufe, Mieten 2025 oder GSVG-Beitragsnachzahlungen für das Jahr 2024) und Verschieben von Einnahmen Einkünfte steuern. Dabei ist zu beachten, dass regelmäßig wiederkehrende Einnahmen und Ausgaben, die 15 Tage vor oder nach dem Jahresende bezahlt werden, dem Jahr zuzurechnen sind, dem sie wirtschaftlich angehören. Bei diesen Dispositionen ist auch die Steuerentlastung durch die Valorisierung der Tarifstufen aufgrund der Abschaffung der kalten Progression zu berücksichtigen.